Die Rahmenverträge und Listungsvereinbarungen mit den HOLZRING-Lieferanten bilden die Basis einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem einzelnen Lieferanten und dem HOLZRING-Mitglied. Die HOLZRING-Mitglieder konzentrieren ihre Einkaufsaktivitäten in hohem Maße auf HOLZRING-Lieferanten. Lieferanten, die eine gute Zusammenarbeit mit dem HOLZRING pflegen, haben eine nachweislich bessere Umsatzentwicklung im HOLZRING-Mitgliederkreis.
Alle Rückvergütungen, die über das HOLZRING-System ausgekehrt werden, fließen in voller Höhe den HOLZRING-Mitgliedern zu. Alle vereinbarten Konditionen und Leistungsanreize kommen den HOLZRING-Mitgliedern direkt und ohne Abzug zu Gute. Eine Umverteilung findet nicht statt. Es werden keine Gelder für die HOLZRING-Organisation einbehalten. Jede mit den Lieferanten getroffene Vereinbarung liegt den Mitgliedern vor.